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Bau- und Werkvertragsrecht

Wir beraten und vertreten den privaten Bauherren und Bauunternehmen in allen Bereichen des Bau- und Werkvertragsrechts.
Eine ausgeprägte langjährige Erfahrung mit dem Thema „Bau“ im weitesten Sinne befähigt uns, Ihren Interessen vorprozessual und prozessual gerecht zu werden. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auch in diesem Rechtsgebiet in der rechtsgestaltenden Beratung des Mandanten und damit die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Unser Leistungsspektrum ist somit geprägt von der Beratung und Vertretung in Vertragsangelegenheiten. Bis zur Unterschriftreife entwerfen, prüfen und gestalten wir Bauverträge, Werkverträge und Bauträgerverträge. Wir begleiten unsere Mandanten, vielfach Handwerksunternehmen, nicht nur bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens, wir beraten und vertreten auch bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (Honorare/Werklohnforderungen) sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Die Bearbeitung von Themen wie Sachmängel, Rechtsmängel, Mängelrüge, Mängelbeseitigung, Nacherfüllung, Minderung, Haftungsausschluss, Gefahrtragung sind Teil unserer täglichen Arbeit. Mit der Fachsprache der am Bau tätigen Personen sind wir bestens vertraut, was uns neben unserer langjährigen juristischen Erfahrung befähigt, Sie von der Bauabnahme über die Bauhandwerkersicherungshypothek und die Verjährung bis zum Zurückbehaltungsrecht allumfassend zu begleiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind nicht nur, aber vor allem:

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Ihr direkter Kontakt:

Klaus D. Rost

Jörg Lütkefedder

Tel.: 05251 103950

E-Mail: info@recht-in-owl.de

Ihr direkter Kontakt:

Klaus D. Rost

Dr. Ewald Hügemann

Tel.: 05251 103950

E-Mail: info@recht-in-owl.de

Vertragsanbahnung

Durchführung und Erstellung von Vereinbarungen/Verträgen (Werkverträge, Bauverträge, Architektenverträge, Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge, notarielle Kaufverträge)

Beendigung von Verträgen

Kündigungsarten (außerordentlich fristlos, ordentlich), Kündigungsfristen, Fristsetzungen, Aufhebungsvereinbarungen


Abwicklung/Durchsetzung von Verträgen

Sicherung und Durchsetzung aller Zahlungsansprüche, Baubegleitung, d. h. Prüfung von Nachträgen/Nachtragsangeboten, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Durchsetzung von Mängelansprüchen, selbständige Beweisverfahren, Anwendung VOB